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Die Geschichte der Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge ist ver­gleichs­wei­se jung. Erst seit Anfang des 21. Jahrhunderts exis­tie­ren DIN-Normen für die­se Fahrzeuggattung. Zuvor ver­wen­de­ten vie­le Feuerwehren eige­ne Konstruktionen, die außer­halb der gän­gi­gen Normen für Tanklöschfahrzeuge, Tragkraftspritzenfahrzeuge und Löschgruppenfahrzeuge lagen. Oft wur­den sol­che Eigenkonstruktionen dann als Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF) bezeich­net. Der Urtyp für das HLF wur­de 1968/69 vom Hersteller Magirus-Deutz in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Frankfurt am Main ent­wi­ckelt. Dieses Fahrzeug basier­te auf dem Frontlenker-Fahrgestell 170D11 und ver­ein­te Elemente des Löschgruppenfahrzeugs LF 16 und des Rüstwagens RW 1. Die ers­ten bei­den Exemplare wur­den 1969 aus­ge­lie­fert. Die Norm für das HLF 20/16 (heu­te HLF 20) wur­de im November 2004 ver­öf­fent­licht und stell­te einen Kompromiss zwi­schen der alten Norm des LF 16/12 und nicht genorm­ten Sonderkonstruktionen dar. Dementsprechend wur­de 2007 auch das HLF 10/6 (heu­te HLF 10) geschaf­fen, das sich an die ehe­ma­li­ge Norm für das LF 8/6 mit Zusatzbeladung für tech­ni­sche Hilfeleistung anlehnt. Die ers­te Zahl in den Kurzbezeichnungen steht für die Nennfördermenge der Feuerlöschpumpe in 100 Litern pro Minute bei 10 bar Förderdruck. Die Zahl hin­ter dem Schrägstrich zeigt das (Mindest-)Volumen des Wassertanks in 100 Litern gemäß Norm an. Praktisch gab es auch Fahrzeuge mit grö­ße­rem Wassertank (z. B. HLF 20/20 mit 2000 Litern Wasserbehälter), die den­noch unter den jewei­li­gen Typen sub­su­miert werden.

In Berlin wer­den ent­spre­chen­de Fahrzeuge teil­wei­se auch als Lösch-Hilfeleistungsfahrzeug bzw. Lösch-Hilfeleistungs-Fahrzeug (LHF) bezeich­net. In Hamburg ver­wen­det man die Bezeichnung HLF für die soge­nann­ten „Hamburger Löschfahrzeuge“, die der Norm der klas­si­schen HLF sehr ähneln.

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