Verhalten bei Bränden 

Jeder hat sie schon gese­hen – die Aushänge mit dem roten Rand neben den Eingängen in Einkaufszentren, Schulen oder dem Hotelzimmer. Aber haben sie sich die­se schon ein­mal genau­er ange­se­hen und durchgelesen?
Diese Aushänge gehö­ren zur Brandschutzordnung, wel­che in allen Einrichtungen und Betrieben vor­han­den sein muss.
Dieser Aushang, der Teil A der Brandschutzordnung, gilt für alle, die nicht stän­dig in der jewei­li­gen Einrichtung anwe­send sind – also vor­ran­gig Gäste oder Besucher.

Diesem Aushängen kön­nen sie schnell und ver­ständ­lich ent­neh­men, mit wel­cher Rufnummer sie Hilfe rufen oder einen Brand mel­den kön­nen, wor­auf sie bei der Meldung ach­ten müs­sen und wie sie sich im Brandfall ver­hal­ten sollen.

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Verhalten im Brandfall
Ruhe und Besonnenheit zu bewah­ren ist im Brandfall obers­tes Gebot. Unüberlegtes Handeln kann zu Panik führen!

Menschen, spe­zi­ell Kinder, ver­hal­ten sich im Brand- bzw. Alarmfall oft irrational.

Jeder Brand ist sofort zu mel­den bzw. die Meldung zu ver­an­las­sen. Bei unmit­tel­ba­rer Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung!
Bringen Sie sich in Sicherheit. Warnen Sie gefähr­de­te Personen und neh­men Sie hilf­lo­se Personen mit. Schließen Sie alle Türen.

Unternehmen Sie Löschversuche nur, wenn Sie sich dabei nicht selbst gefähr­den. Den Anordnungen der Feuerwehr ist Folge zu leis­ten – auch wenn es bei ihnen Zuhause brennt!

Befinden Sie sich in einer öffent­li­chen Einrichtung, im Hotel oder auf der Arbeit, suchen Sie die aus­ge­wie­se­nen Sammelplätze auf.

Wichtig bei der Meldung…
… die „5 W”

Wo brennt es
Was brennt
Wieviel brennt
Welche Verletzungen
Warten auf Rückfragen
Wichtig ist, dass sie als Erstes den Ort des Brandes nen­nen. Ihr Name ist im Brandfall von unter­ge­ord­ne­ter Bedeutung. Sollte, aus wel­chen Gründen auch immer, das Telefonat mit der Leitstelle abbre­chen, kann die­se die Einsatzkräfte auf jeden Fall zum genann­ten Ort alar­mie­ren. Ihre Telefonnummer hat die Leitstelle – die­se wird immer über­mit­telt, auch wenn sie die Übermittlung aus­ge­schal­tet haben.

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