Feuerwehr Tierrettung
Die Feuerwehr rückt nicht nur aus, um Menschen zu retten, sondern auch um Tieren in Not zu helfen. Die Tierrettung umfasst eine Vielzahl von Einsätzen, von der Rettung von Katzen aus Bäumen bis hin zur Bergung von Großtieren aus misslichen Lagen.
Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit der Feuerwehr für die Tierrettung ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt. In einigen Bundesländern ist die Feuerwehr verpflichtet, Tiere in Not zu retten, während in anderen Bundesländern die Tierrettung nur auf freiwilliger Basis erfolgt.
Einsatzgründe:
Die Feuerwehr rückt zu Tierrettungen aus, wenn:
Tiere in Lebensgefahr sind, z. B. bei Bränden, Unfällen oder in Gewässern.
Tiere eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, z. B. wenn sie wild oder aggressiv sind.
Tiere aus misslichen Lagen nicht selbstständig befreit werden können, z. B. wenn sie in Bäumen festsitzen oder in Rohren eingeklemmt sind.
Ablauf der Tierrettung:
Notruf: Im Notfall wählen Sie die 112 und schildern Sie die Situation so genau wie möglich.
Alarmierung: Die Feuerwehr wird alarmiert und rückt mit dem entsprechenden Einsatzfahrzeug aus.
Rettung: Die Einsatzkräfte der Feuerwehr führen die Rettung des Tieres durch. Dabei kommen je nach Situation verschiedene Techniken und Geräte zum Einsatz.
Versorgung: Nach der Rettung wird das Tier an den Besitzer übergeben oder in einem Tierheim untergebracht.
Kosten:
Die Kosten für die Tierrettung werden in der Regel vom Tierbesitzer getragen. In einigen Fällen kann die Feuerwehr die Kosten aber auch übernehmen, wenn z. B. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestand.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Feuerwehr nicht für alle Tierrettungen zuständig ist. In Zweifelsfällen sollten Sie sich an die zuständige Feuerwehrleitstelle wenden.