Rauchmelder
Rauchmelder retten Leben
Gelesen hat diesen Slogan wahrscheinlich schon jeder mehrfach. Doch um Leben zu retten, muss der Rauchmelder auch ordnungsgemäß installiert und gewartet werden.
Was viele nicht wissen ist, dass in Brandenburg bereits seit dem 01.07.2016 eine Rauchmelderpflicht besteht. Diese gilt so jedoch nur für Neu- und Umbauten. Für Bestandsbauten hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung erlassen, welche am 31.12.2020 endet. Das heißt, dass ab dem 1. Januar 2021 alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen.
Warum Rauchmelder?
Viele Menschen glauben, sie brauchen keinen Rauchmelder, da sie bei einem Brand vom Brandgeruch wach werden oder dass Dritte, z.B. Nachbarn, den Brand bemerken und die Feuerwehr rufen.
Das ist jedoch ein schwerwiegender Irrglaube, der Leben kosten kann.
Die wenigsten Brandopfer kommen durch das Feuer zu Schaden. Fast immer sind es die giftigen Rauchgase. Bei einem Brand entstehen mehrere Rauchgase, darunter Chlorwasserstoff, Kohlenstoffdioxid (CO₂) ‚Kohlenstoffmonoxid (CO) und Cyanid.
CO₂ in höheren Dosen bewirkt, dass sich die Atmung intensiviert – man atmet tiefer. Damit gelingen noch schneller noch mehr giftige Rauchgase in die Lunge. CO bindet sich bis zu 300 Mal besser an die roten Blutkörperchen als Sauerstoff, wird allerdings nur langsam vom Körper aufgenommen. Cyanid hingegen wird sehr schnell vom Körper aufgenommen, verteilt sich rasch und kann bei entsprechend hoher Konzentration innerhalb weniger Minuten zum Tod führen.
Wie funktioniert ein Rauchmelder?
Alle handelsüblichen Rauchmelder für den Heimgebrauch arbeiten nach dem optischen Prinzip. In der Messkammer befinden sich eine Leuchtdiode und eine Fotolinse. Die Leuchtdiode sendet einen Lichtstrahl aus, welcher durch die spezielle Konstruktion der Messkammer im Normalzustand nicht auf die Fotolinse trifft.
Treten im Brandfall Rauchpartikel in die Messkammer ein, reflektieren diese Teile des Lichtstrahls und lenken dieses Streulicht auf die Fotolinse. Die Elektronik des Melders reagiert entsprechend darauf und löst den akustischen Alarm aus.
Für die Erkennung reichen bereits sehr wenige Rauchgaspartikel, wodurch Rauchmelder schon ausgesprochen früh reagieren – noch bevor sie selbst den Rauch sehen oder riechen können.
Wo muss ein Rauchmelder installiert werden?
Rauchmelder müssen in jedem Aufenthaltsraum installiert sein. Dazu gehören das Wohnzimmer, Gäste- und Arbeitszimmer sowie alle Schlafräume. Ebenso muss in jedem Flur, welcher als Fluchtweg dient, ein Rauchmelder an der obersten Stelle angebracht werden.
In der Küche und im Bad sollten keine Rauchmelder installiert werden, da diese dort unbeabsichtigt auslösen können.
Wer ist für die Installation und Wartung zuständig?
Die Installation hat der Wohnungseigentümer zu veranlassen – sowohl bei selbstgenutzten wie vermieteten Wohneigentum.
Gleiches gilt für die Wartung.
Welcher Rauchmelder ist der Richtige?
Rauchmelder müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Lassen Sie daher besser die Finger von Meldern, welche mit einer 9‑Volt-Batterie betrieben werden. Die Batterien dieser Geräte halten meist nur 2 Jahre und müssen dann erneuert werden. Erfahrungsgemäß meldet der Rauchmelder eine leere Batterie immer nachts – da kommt Freude auf.
Greifen Sie also besser gleich zu Geräten mit einer 10-Jahres-Batterie.
Gute 10-Jahres-Modelle gibt es ab ca. 15 Euro im Fachhandel. Die Batterie ist in diesen Geräten größtenteils fest verbaut und kann nicht gewechselt werden – was aber auch gar nicht nötig ist. Auf den Geräten steht für gewöhnlich ein Ablaufdatum, wann diese ausgetauscht werden müssen.
Ein Batteriewechsel entfällt somit. Es reicht, wenn in regelmäßigen Abständen der Prüfknopf betätigt wird, um die Funktionsfähigkeit des Melders zu überprüfen.
Achten Sie beim Kauf unbedingt auf das Prüfzeichen des VdS.
Wohlklingende Prüfzeichen wie „TÜV-geprüft” oder auch das CE-Zeichen kann jeder anbringen und sind kein Garant für Qualität.