Grillen
Grillen kann man bekanntlich bei jedem Wetter. Steigen die Temperaturen, sollten für ein unbeschwertes Grillvergnügen jedoch einige Sicherheitsregeln beachtet werden.
Sommerzeit ist Grillzeit. Was gibt es da Schöneres, als einen herrlichen Tag mit Freunden oder der Familie ausklingen zu lassen und dazu etwas Leckeres auf den Grill zu legen.
Beim Grillen sollten Sie jedoch auf ein paar Grundregeln achten, damit das Grillvergnügen nicht zum Desaster wird.
Stellen Sie den Grill an einen Standort mit festem Untergrund auf.
Stellen Sie geeignete Löschmittel bereit, um im Ernstfall sofort eingreifen zu können.
Empfehlenswert sind ein Eimer Sand oder eine Löschdecke. Wasser ist eher ungünstig. Die Glut wird aufgewirbelt und der entstehende Wasserdampf kann für Verbrühung sorgen.
Kinder sollten sie grundsätzlich vom Grill fernhalten. Sie können die Gefahren am Grill – wie z.B. die Hitze – oftmals nicht genau einschätzen.
Beachten Sie die Windrichtung, sodass keine Glut weiter getragen werden kann und ggf. umstehende Gegenstände in Brand setzt.
Verwenden Sie einen Grill niemals in geschlossenen Räumen! Hier droht die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung!
Achten Sie bei einem Gasgrill auf dichte Anschlussleitungen, um eine Entzündung des Luft-Gasgemisches zu vermeiden.
Benutzte Grillkohle dürfen sie erst entsorgen, wenn diese vollständig abgekühlt ist.
Achtung!
Viele Leute sind der Meinung, man könne auch am See (bei uns besonders der Falkenhagener sowie der Neue See) grillen, da in Wassernähe nichts passieren kann. Doch weit gefehlt.
Was Vielen gar nicht bewusst ist, ist die Tatsache, dass die Gegend, in welcher sich diese Seen befinden, als Wald zählt.
Das Waldgesetz des Landes Brandenburg verbietet im §23 den Umgang mit Feuer.
§ 23
Umgang mit Feuer
(1) Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter
vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines
Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden
Gegenständen sowie das Rauchen verboten.