Grillen

Grillen kann man bekannt­lich bei jedem Wetter. Steigen die Temperaturen, soll­ten für ein unbe­schwer­tes Grillvergnügen jedoch eini­ge Sicherheitsregeln beach­tet werden.

Sommerzeit ist Grillzeit. Was gibt es da Schöneres, als einen herr­li­chen Tag mit Freunden oder der Familie aus­klin­gen zu las­sen und dazu etwas Leckeres auf den Grill zu legen.

Beim Grillen soll­ten Sie jedoch auf ein paar Grundregeln ach­ten, damit das Grillvergnügen nicht zum Desaster wird.

Stellen Sie den Grill an einen Standort mit fes­tem Untergrund auf.
Stellen Sie geeig­ne­te Löschmittel bereit, um im Ernstfall sofort ein­grei­fen zu kön­nen.
Empfehlenswert sind ein Eimer Sand oder eine Löschdecke. Wasser ist eher ungüns­tig. Die Glut wird auf­ge­wir­belt und der ent­ste­hen­de Wasserdampf kann für Verbrühung sor­gen.
Kinder soll­ten sie grund­sätz­lich vom Grill fern­hal­ten. Sie kön­nen die Gefahren am Grill – wie z.B. die Hitze – oft­mals nicht genau ein­schät­zen.
Beachten Sie die Windrichtung, sodass kei­ne Glut wei­ter getra­gen wer­den kann und ggf. umste­hen­de Gegenstände in Brand setzt.
Verwenden Sie einen Grill nie­mals in geschlos­se­nen Räumen! Hier droht die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung!
Achten Sie bei einem Gasgrill auf dich­te Anschlussleitungen, um eine Entzündung des Luft-Gasgemisches zu ver­mei­den.
Benutzte Grillkohle dür­fen sie erst ent­sor­gen, wenn die­se voll­stän­dig abge­kühlt ist.

Achtung!

Viele Leute sind der Meinung, man kön­ne auch am See (bei uns beson­ders der Falkenhagener sowie der Neue See) gril­len, da in Wassernähe nichts pas­sie­ren kann. Doch weit gefehlt.

Was Vielen gar nicht bewusst ist, ist die Tatsache, dass die Gegend, in wel­cher sich die­se Seen befin­den, als Wald zählt.
Das Waldgesetz des Landes Brandenburg ver­bie­tet im §23 den Umgang mit Feuer.

§ 23
Umgang mit Feuer
(1) Im Wald oder in einem Abstand von weni­ger als 50 Meter
vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines
Feuers oder der Umgang mit bren­nen­den oder glim­men­den
Gegenständen sowie das Rauchen verboten.